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Einkommensteuer,Kaufpreisaufteilung,Arbeitshilfe

Unser Mandant hat ein Grundstück mit aufstehenden Mehrfamilienhaus erworben für 980.000 €. Im Kaufvertrag war eine Aufteilung für das Grundstück und das Gebäude vorgegeben. Hieraus ergab sich ein Grundstückswert nebst Anschaffungsnebenkosten von 230.000 €. Die Prüferin möchte die Aufteilung nach Sachwertverfahren vornehmen und kommt auf einen Grundstückswert von 365.000 €. Ist der höhere Wert anzusetzen, oder kann auch gemäß Kaufvertrag aufgeteilt werden?
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