Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Betriebsausgabe,Wertschöpfung

Ordnungswidrigkeit: Verstoß gegen die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes AÜG in den Jahren 2016-2019 Beteiligte: V-GmbH Überlasser D-GmbH Entleiher FG GF der V Gmbh 2016-2019 NG GF der V Gmbh 2019- MD GF der D GmbH 2016- Aus der Ordnungswidrigkeit erzielte der V GmbH eine Wertschöpfung in Höhe von 103.152,06 €. Die zu erwartende Bestrafung soll so aussehen: 1. Bußgeld für FG (GeschF V GmbH) 2.400 € MD (GeschF D GmbH) 4.800 € 2. Darüber hinaus soll die Wertschöpfung größtenteils abgeschöpft werden, und zwar bei FG 40.000 € (also nicht bei der GmbH, sondern bei dem Geschäftsführer) MD 50.000 € (also nicht bei der GmbH, sondern bei dem Geschäftsführer) Die anderen Beteiligten werden nicht bestraft. Obwohl die Wertschöpfung bei der V GmbH entstanden ist, sollen die Geschäftsführer abgeschöpft werden. Wären in diesem Fall die Wertabschöpfungszahlungen bei den Einkünften aus Nichtselbständiger Tätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Wertabschöpfung von den Geschäftsführern übernommen wird? Für den Fall, dass die Wertabschöpfungen von den beiden GmbHs übernommen werden (derzeitige Verhandlung mit der Ordnungswidrigkeitsstelle): wären die Wertabschöpfungszahlungen abzugsfähige Betriebsausgaben bei den GmbHs?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen