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Einkommensteuer,Zuflussprinzip,Zehn-Tages-Regel

Eine Kundin ist Logopädin und bedient sich bezüglich der Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen eines Abrechnungsservices. Diese zahlen ihr das Geld für Dezember eines Jahres innerhalb von zehn Tagen des Folgejahres. Eine Pflicht zur Abrechnung mit dem Anbieter besteht nicht. Die Kundin könnte auch allein direkt mit den KK abrechnen. Abschläge gibt es nicht. Es wird der Monat als solches im Ganzen abgerechnet. Fallen diese Umsätze unter die Zehn-Tages-Regel des § 11 EStG?
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