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Vorsorgeaufwendungen,Schweiz,Rentenversicherung

Kunde ist Grenzgänger in die Schweiz. Er möchte „freiwillige zusätzliche Einzahlungen“ machen in die Schweizer Pensionskasse Swisscanto, wo auch die Pflichtbeiträge angelegt sind, um seine Rentenansprüche zu erhöhen oder früher in Rente gehen zu können. Bis zu welcher Höhe können diese freiwilligen Beiträge als Vorsorgeaufwendungen mit Steuervorteil in der BRD abgezogen werden?
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