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Buchführungsgrenze,Investitionsabzugsbetrag,§ 7a Abs. 6 EStG

Der Gewerbetreibende erreicht im Jahr 2020 einen Gewinn aus Einnahme-Überschussrechnung von über 60.000 €. Die Umsätze liegen weit unter der Höchstgrenze von 600.000 €. Ist es möglich, durch die Einstellung eines IAB den Gewinn unter die Bilanzierungsgrenze zu drücken, um eine mögliche Aufforderung zur Bilanzierung zu umgehen? Wie definiert sich hier der Begriff „Gewinn“?
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