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Kindergeld,EU,Auslandskind

Die Kinder meines Mandanten leben in Italien bei seiner Exfrau und sind noch nicht volljährig. Mein Mandant zahlt monatlich Unterhalt für die Kinder an seine Frau. Besteht hier eine Möglichkeit, die Unterhaltszahlungen steuerlich abzusetzen? Ist dies durch den Kinderfreibetrag vollständig abgegolten? Kindergeld kann mein Mandant m.E. nicht beziehen.
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