Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Sonderabschreibung,§ 7g EStG,Betriebsvermögen

Unser Mandant L unterschreitet in den Jahren 2020 und 2021 die Gewinngrenze des § 7g Abs. 1 EStG (Gewinn < 200 T€). Entsprechend kann er im Jahr 2021 die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 i.V.m. § 7g Abs. 6 EStG in Anspruch nehmen. In den Jahren 2017 bis 2019 lag der Wert des Betriebsvermögens über der Grenze von 235 T€, so dass L in dieser Zeit keine Sonderabschreibung geltend machen konnte. Allerdings lag in den Jahren 2016–2019 auch die Gewinngrenze unter dem Betrag von 200 T€. Unsere Frage: Ist es zutreffend, dass L auch im Jahr 2021 noch die verbliebenen Sonderabschreibungen für die Jahre 2017–2019 nachholen kann, da die Gewinne in den Jahren 2016–2019 ebenfalls unter der Grenze von 200 T€ lagen und die Betriebsvermögensgrenze von 235 T€ zwischenzeitlich keine Gültigkeit mehr hat?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen