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Herstellungskosten,Brandschutzwände,Brandschutztüren

Meine Mandantin und ihre Schwester erbten im Jahr 2017 ein Haus ihres verstorbenen Vaters. Meine Mandantin kaufte den Anteil ihrer Schwester in Höhe von 50 % ihrer Schwester ab. Im Jahr 2018 fielen einige Renovierungskosten an. Den Anteil, der auf den entgeltlich erworbenen Anteil (50 %) fiel, behandelten wir als anschaffungsnahen Aufwand, da die 15-%-Grenze überschritten war. Den Anteil, der auf den unentgeltlich erworbenen Anteil (50 %) fiel, behandelten wir als Erhaltungsaufwand und verteilten diesen auf zwei Jahre. Das Finanzamt veranlagte wie beantragt, allerdings unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Nun kam ein Anhörungsschreiben, in dem das Finanzamt ankündigt, dass die Aufwendungen für eine Brandschutzwand und eine Brandschutztür (insgesamt 19.468 €) aus den Erhaltungsaufwendungen herausgerechnet und den Anschaffungskosten zugerechnet werden sollen. Handelt es sich bei den Aufwendungen für Brandschutzwände und Brandschutztüren generell um Herstellungsaufwand?
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