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Meldepflicht nach § 138 AO,ausl. Beteiligung an einer AG

Ein unbeschränkt in D Steuerpflichtiger war an einer AG in Liechtenstein mit 45 % beteiligt. Nun wurde die AG im Jahr 2019 liquidiert. Löst dies eine Mitteilungspflicht gem. § 138 (2) S. 1 Nr. 3a AO aus, auch wenn er die Beteiligung ja nicht veräußert hat?
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