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Kirchenaustritt,Zwölftelung,Gewinnausschüttung

Der Mandant hat im Dezember 2020 eine Gewinnausschüttung von seiner GmbH erhalten. Im Juni 2020 war der Mandant aus der Kirche ausgetreten. Die Finanzverwaltung hat für 2020 die anteilige Kirchensteuer (6/12) berechnet. Der Mandant will keine Kirchensteuer zahlen, da die Gewinnausschüttung im Dezember erfolgte und zu diesem Zeitpunkt keine Kirchensteuerpflicht bestand. Ist für 2020 anteilige Kirchensteuer auf die Ausschüttung zu bezahlen?
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