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BFH-Beschluss vom 28. Dezember 2009,III B 266/08,FG Berlin-Brandenburg,Urteil vom 11.03.2010,13 K 324/06,Einheitlichkeit einer Betätigung

Meine Steuerberatungs-GmbH verpachtet als Tätigkeit neben der originären Beratungstätigkeit Mandantenstämme an drei andere Steuerberater. Damit sind in einer GmbH vier Einzelbetriebe zusammengefasst. Frage 1: Reicht diese unterschiedliche Tätigkeit bzw. Zuordnung aus, um Einzelbetriebe darzustellen? Ergänzung: Vorausgesetzt, es handelt sich um Einzelbetriebe, sollen die drei Verpachtungseinheiten von der aktuellen GmbH abgespalten werden? Aus den drei neuen GmbHs sollen Töchter der Steuerberatungs-GmbH werden. Frage 2: Geht das ohne Aufdeckung von stillen Reserven? Frage 3: Reichen Werthaltigkeitsbescheinigungen der Teilbetriebe aus, um die Einzahlung von Stammkapital zu verhindern? Frage 4: Wenn die erste GmbH (jetzt Holding-GmbH) eine der abgespaltenen Töchter verkauft, sind dann Haltefristen zu beachten?
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