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Zusammenveranlagung,Streit

Mein Mandant lebt von seiner Ehefrau getrennt. Im Jahr der Trennung bestand gemäß § 26 Abs. 1 EStG grundsätzlich Anspruch auf steuerliche Zusammenveranlagung. Mein Mandant hatte im Trennungsjahr das höhere Einkommen, die Ehefrau ein geringeres Einkommen. Die Zusammenveranlagung wäre für meinen Mandanten günstiger als die Einzelveranlagung. Die Ehefrau möchte jedoch keine Zusammenveranlagung. Meine Frage: Hat mein Mandant gegenüber seiner Ehefrau (auch gegen deren Willen) einen Anspruch auf die steuerliche Zusammenveranlagung im Trennungsjahr?
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