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Einkommensteuer,Erste Tätigkeitsstätte,Vorsteuerabzug

Unser Mandant ist eine GmbH & Co. KG. Der Kommanditist, gleichzeitig Geschäftsführer, fährt zwei- bis dreimal im Monat für ein bis drei Tage von seinem 90 km entfernten Wohnsitz zum Büro der KG und arbeitet vor Ort. In der Regel mietet er sich dort ein Hotelzimmer an. Sonst arbeitet er von seinem Homeoffice aus. 1. Begründet er am Sitz der Gesellschaft eine erste Tätigkeitsstätte bzw. erste Betriebsstätte? 2. Die KG zahlt die Hotelkosten. Wenn am Sitz der Gesellschaft seine erste Tätigkeitsstätte bzw erste Betriebsstätte wäre, dann würde er dort einen doppelten Haushalt begründen, richtig? Nun zahlt die KG die Hotelkosten. Besteht das Recht auf Vorsteuerabzug? Nach welchem Paragraphen?
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