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Investitionsabzugsbetrag,Gewinngrenze,§ 7g EStG

Eine GmbH hat einen handelsrechtlichen Jahresüberschuss vor Steuern von 250.000 € und möchte einen IAB in Höhe von 160.000 € bilden für eine Anschaffung einer Photovoltaikanlage (Installation auf einem von der GmbH für diese Zwecke gepachteten Dach) mit Anschaffungskosten von insgesamt 320.000 €. Bilanzielle Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz gibt es nicht. Annahme Ertragsteuersatz 30 %: Der handelsrechtliche Steueraufwand (ohne Berücksichtigung des IAB) beträgt damit 75.000 €. Somit beläuft sich der handelsrechtliche Jahresüberschuss ohne IAB auf 175.000 €. Der tatsächliche Steueraufwand (ohne Berücksichtigung von latenten Steuern) nach Bildung des IAB beträgt 27.000 €. Fragen: 1. Kann für den Erwerb einer PV-Anlage von der GmbH grundsätzlich ein IAB gebildet werden? 2. Wird die „Gewinngrenze“ von 200.000 € gem. § 7g Abs. 1 EStG bei den vorliegenden Zahlen unterschritten und ist damit der IAB zulässig?
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