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Abschreibung,Anschaffungsnebenkosten,Erbschaft

Eine Mandantin hat ein Mietobjekt geerbt. Daher fallen Kosten für die Übertragung des Objekts an (Notarkosten Übertragungsvertrag). Handelt es sich bei diesen Kosten um Anschaffungskosten, und erhöhen sie somit die AfA-Bemessungsgrundlage?
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