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Einkommensteuer,Kapitalrückzahlung aus Einlagekonto,Schenkungsteuer

An der K GmbH sind die natürlichen Personen D und H zu jeweils 50 % beteiligt. H zahlt 20.000 € in die Kapitalrücklage ein, D erbringt hierfür keinerlei Gegenleistungen. Ergeben sich hierdurch steuerliche Konsequenzen (u.a. Schenkungsteuer) für D? Kann bei Rückzahlung der Kapitalrücklage diese auch zu 50 % steuerfrei an D ausgezahlt werden?
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