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selbstständige Gebäudeteile,R 4.2 Abs. 3,4,7 EStR,§ 23 EStG

Sachverhalt: Privatperson A besitzt ein Grundstück, auf dem sich zwei Gebäude befinden. A hat zudem ein gewerbliches Einzelunternehmen. Eines dieser Gebäude ist eine betrieblich genutzte Halle (notwendiges Betriebsvermögen). Das zweite Gebäude ist ein zweistöckiges Haus. In diesem zweistöckigen Haus befindet sich ein betrieblich genutztes Büro (notwendiges Betriebsvermögen) im Erdgeschoss, und der Rest des Gebäudes wird zu privaten Wohnzwecken genutzt (Privatvermögen). Die betrieblich genutzten Teile werden in dem Einzelunternehmen bilanziert. Es besteht keine Teilungserklärung. A beabsichtigt, das gesamte Grundstück inkl. der Gebäude zu verkaufen. Das Grundstück und die Gebäude besitzt A seit über zehn Jahren. Fragen: Wie ist die Veräußerung des Grundstücks ertragsteuerlich zu behandeln? Ist die Teilungserklärung für die Anwendung des § 23 EStG (und die Steuerfreiheit nach zehn Jahren) ausschlaggebend? Kann es eine Infektion des betrieblichen und des nicht-betrieblichen Teils des Grundstücks und der Gebäude geben? Ist es empfehlenswert, eine Teilungserklärung nachzuholen, bevor das Grundstück veräußert wird?
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