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§ 35 EStG,unterjähriger Gesellschafterwechsel

Mein Mandant ist eine GmbH & Co. KG. Zum 01.01.2020 wurden 70 % der Anteile vom vorherigen alleinigen Gesellschafter verkauft. Der laufende Gewinn 2020 beträgt ca. 20.000 € und ist dem neuen Gesellschafter B mit aktuellen 70 % Anteilen nach Gesellschafterbeschluss zu 100 % zuzurechnen. Hieraus resultiert keine Gewerbesteuerzahlung. Der Veräußerungsgewinn in Höhe von 39.900 € ist dem Gesellschafter A mit aktuellen 30 % zuzurechnen. Hiermit wird eine Gewerbesteuerzahlung aufgrund der Zusammenrechnung der Gewinne ausgelöst. Ist der Gewerbesteuermessbetrag in der Anrechnung der Einkommensteuer zwingend nach Beteiligungsschlüssel aufzuteilen oder gibt es hier die Möglichkeit einer anderen Aufteilung? Der Gesellschafter A löst mit seinem Gewinn 100 % der Gewerbesteuer aus und soll möglichst auch die 100 % Anrechnung bekommen.
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