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Investitionsabzugsbetrag,Einbringung,Rückwirkung

Ausgangslage Unternehmer A hat ein Einzelunternehmen B. Für das Einzelunternehmen B ist im Vorjahr ein IAB gebildet worden. Das Einzelunternehmen B wird rückwirkend zum 1.1. in eine GmbH eingebracht. Fragen: 1) Wie ist die Rechtsfolge für den Fall, dass der IAB nicht genutzt werden konnte? Geht dieser in die GmbH mit über oder wird der IAB aufgelöst? 2) Wie ist die Rechtsfolge für den Fall, dass der IAB im Einzelunternehmen, aber im Rückwirkungszeitraum genutzt wurde? 3) Hat die Einbringung Auswirkungen auf Wirtschaftsgüter, für die im Einzelunternehmen ein IAB in Anspruch genommen und verrechnet worden ist?
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