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Erschließungsbeiträge nach § 154 BauGB,Möglichkeit Sofortabzug,§ 6 EStG

Mein Mandant, Einzelunternehmer, bilanzierend, betreibt Pensionsbetriebe in eigenen Gebäuden. Für ein Gebäude, das in einem Sanierungsgebiet liegt, hat die Gemeinde im Jahr 2021 einen Ausgleichsbetrag nach §§ 154 und 155 BauGB in Höhe von 80.000 € erhoben, der nach Aussage der Gemeinde der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenrichtwerts des Grundstücks entspricht. Mein Mandant hat diesen Betrag als Eigentümer in einer vorzeitigen Ablöse (unter Abschlag von 20 %) gezahlt. Das Grundstück wurde durch meinen Mandanten im Jahr 2020 erworben. Es geht jetzt um die steuerliche Behandlung. Ist es nur möglich, diesen Ausgleichsbetrag dem Wert des Grund und Bodens im Anlagevermögen zuzuschlagen? Oder gibt es auch Möglichkeiten des Sofortabzugs oder der Abschreibung? Bitte um Angaben mit Rechtsquellen.
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