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Zahnärztin,Photovoltaikanlagen,Gemischte Tätigkeiten,§ 15 EStG

Meine Mandantin ist Zahnärztin mit einem Dentallabor. In dem Dentallabor werden nur Produkte für ihre eigene Zahnarztpraxis erstellt. Die erzielt teilweise umsatzsteuerpflichtige und teilweise umsatzsteuerfreie Umsätze. In der Einkommensteuersteuer wird der Gewinn gem. § 18 EStG versteuert. Im Jahr 2022 will die Mandantin eine PV-Anlage auf das Dach der Arztpraxis anbringen und den Strom überwiegend für ihre eigene Arztpraxis nutzen. Auf ihrem Einfamilienhaus hat sie bereits eine PV-Anlage; bei dieser wendet sie einkommensteuerlich die Liebhaberei-Regelung an. Meine Frage: Lösen die Einkünfte aus Stromerzeugung eventuell gewerbliche Einkünfte aus? Können diese Einkünfte vielleicht sogar aufgrund der Durchfärberegelung die gesamten Einkünfte zu gewerblichen Einkünften machen?
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