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Betriebsverpachtung,Betriebsfortführung

Unser Mandant P betreibt einen Reifenservice für Pkws in der Rechtsform eines Einzelunternehmens. Der Gewerbebetrieb wird auf zwei eigenen Grundstücken des P betrieben, die räumlich zusammengehören. – Montagehalle mit befestigtem Freifächer sowie Büro und Reifenlager in einem dem P gehörenden Mehrfamilienhaus (50 % betriebliche Nutzung – Flächenanteil). P beabsichtigt nunmehr, das Büro, das Lager und die Montagehalle in den jetzt genutzen Flächen zu verpachten. Der Übernehmende betreibt weiterhin einen Reifenservice für Pkws. Geplant ist allerdings, im Moment des Vertragsabschlusses (1. 7. 2022) das gesamte bewegliche Inventar (Werkzeuge, Reifenwuchtmaschinen usw.), aber auch die mit dem Werkstattboden fest verbundenen Montagebühnen, an den Erwerber zu veräußern. Auch das Umlaufvermögen wird veräußert. Liegt in diesem Falle eine Betriebsverpachtung im Sinne der Grundsätze des BFH-Urteils v. 18.08.2009 – X R 20/06, BStBl 2010 II S. 222, vor?
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