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Betriebsaufspaltung,Personelle und sachliche Verflechtung,§ 15 EStG

Sachverhalte: Grundstücksgemeinschaft, bestehend aus EM & EF zu je 1/2, vermietet eine Wohnung zur Unterbringung von Zeitarbeitern an GmbH (Beteiligungsverhältnis: EM 60 %, EF 39 %, fremder Dritter 1 %). Frage: Werden zwangsläufig die Anteile der Ehegatten am Betriebsunternehmen zusammengerechnet? Liegt eine personelle Verflechtung vor, obwohl der EM in der Besitzgesellschaft alleine entscheiden kann und in der Betriebsgesellschaft nur zusammen mit seiner EF? Stellt die zu Wohnzwecken überlassene Wohnung, eine Etage im MFH, eine wesentliche Betriebsgrundlage dar? Die Gesellschaft hat den Sitz in einer fremd angemieteten großen Betriebshalle inkl. Lagerfläche.
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