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Einkommensteuer,Sonderbetriebsvermögen,PV-Anlage

Unser Mandant M ist Alleingesellschafter einer originär gewerblich im Produktionsbereich tätigen GmbH & Co. KG. Er vermietet das Betriebsgrundstück mit Werkhalle, das in seinem Alleineigentum steht, an die GmbH & Co. KG; dieses wird dadurch ertragsteuerlich Sonderbetriebsvermögen und in einer Sonderbilanz ausgewiesen. Umsatzsteuerlich besteht nach neuerer Rechtslage eine Organschaft mit unserem Mandanten M als Organträger. M installiert nun auf dem Dach der Werkhalle eine leistungsstarke Photovoltaikanlage. Den produzierten Strom verwendet er fast ausschließlich im Produktionsbetrieb, d.h., er verkauft den Strom an die GmbH & Co. KG. Einen kleinen Restteil speist er in das allgemeine Stromnetz ein und erhält hierfür von einem regionalen Versorger eine weitere Vergütung. Wird die PV-Anlage durch die Hauptverwendung für die GmbH & Co. KG zwingend Sonderbetriebsvermögen bei der GmbH & Co. KG und ist wie das Betriebsgrundstück in der Sonderbilanz zu aktivieren? Oder handelt es sich um einen eigenständigen Gewerbebetrieb, dessen Jahresabschluss außerhalb der GmbH & Co. KG aufgestellt wird?
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