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Darlehensgewährung,Kapitalertragsteuer,Auszahlende Stelle

Eine Kapitalgesellschaft (GmbH) und eine GmbH & Co. KG haben für Zwecke der Finanzierung Kapital bei fremden Dritten aufgenommen. Die Darlehensverträge sehen vor, dass die Darlehen im Vergleich zur Bankfinanzierung nachrangig sind. Die Verzinsung ist bei einigen Darlehen fest, bei anderen variabel vereinbart. Die variablen Vereinbarungen unterscheiden sich in ausschließlich gewinnabhängige Verzinsungen und in eine Kombination aus teilweise festen Zinsen und teilweise gewinnabhängigen Zinsen. Die Auszahlung der Zinsen für das Jahr 2021 ist demnächst fällig. Fragen: Sind von den Zinsen (Auszahlungsbeträgen) Kapitalertragsteuern einzubehalten? Spielt es eine Rolle, ob der Empfänger in Deutschland ansässig ist oder im Drittland?
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