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§ 10d EStG,Verlustvortrag,Bestandskraft

Für meinen Mandanten wurde der Vorbehalt der Nachprüfung für den Einkommensteuerbescheid 2020 gerade aufgehoben. Die Steuererklärungen 2018 und 2019 sind noch zu erstellen (Antragsveranlagung). Es könnte ein Verlust zum 31.12.2019 festgestellt werden. Um eine mögliche Verlustverrechnung für 2020 zu erreichen, muss der Bescheid 2020 angefochten werden?
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