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Betriebsaufgabe mit Abwickler,Soll-/Istversteuerung,Abwicklungskosten

Unser Mandant ist Rechtsanwalt und betreibt seine Tätigkeit in Einzelpraxis. Im März 2019 beendete er seine aktive Tätigkeit, es wurde ein Abwickler bestellt und es wurden die Kanzleiräume verkauft. Die Abwicklung endete im Dezember 2021. Von März 2019 bis Dezember 2021 sind im Rahmen der Abwicklung Forderungen aus früheren Rechnungen sowie Aufwendungen für den laufenden Betrieb der Abwicklung (unter anderem Honorar Abwickler) entstanden. Wie ermittelt man den Aufgabegewinn? Zum Aufgabezeitpunkt März 2019 ist eine Aufgabebilanz zu erstellen. Ohne Zweifel sind die im Rahmen der Abwicklung eingegangenen Forderungen sowie zu diesem Zeitpunkt angefangene Arbeiten (also erst später abgerechnete Forderungen) als Aktiva in der Aufgabebilanz zu berücksichtigen. Wie verhält es sich mit den Ausgaben (laufende Kosten) über knapp drei Jahre für die Abwicklung (insbesondere Miete und Honorare für den Abwickler)? Sind diese bereits als Verbindlichkeit beziehungsweise Rückstellung insgesamt in der Aufgabe-Bilanz zu berücksichtigen? Oder stellen diese in den Jahren der Abwicklung „laufende“ (nachträgliche) Betriebsausgaben dar? Da im Rahmen der Aufstellung der Aufgabebilanz sog. Korrektivposten zu bilden sind (Wechsel der Gewinnermittlungsart), hat dies erhebliche Auswirkung: entweder werden die zu aktivierenden Forderungen sofort gemindert (bei der Ermittlung des Wechselgewinns) oder die Ausgaben stehen später in den Abwicklungsjahren keinen (betrieblichen) Einnahmen mehr gegenüber. Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer? Unseres Erachtens dürfte die Umsatzsteuer im Rahmen des Aufgabegewinns nur neutral betrachtet werden. In der Umsatzsteuer verbleibt es bei der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten. Insofern müssten die Forderungen netto und ebenfalls die Rückstellungen und Verbindlichkeiten netto in der Aufgabe-Bilanz berücksichtigt werden. In den Jahren der Abwicklung müssten dann Umsatzsteuererklärungen entsprechend der „Ist-Besteuerung“ gegeben werden (also so, als hätte es gar keine Betriebsaufgabe gegeben). Teilen Sie unsere Auffassung? Gibt es zu diesen Problemen beziehungsweise Fragen einschlägige Urteile?
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