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Einkommensteuer,Notwendiges Betriebsvermögen,Bruchteilsgemeinschaft

Die Ehefrau ist als Ärztin selbständig tätig. Nun beabsichtigen die Eheleute, ein Praxisgebäude zu kaufen (50 : 50) und es an die Ehefrau für ihre Arztpraxis zu vermieten. Es soll auf jeden Fall vermieden werden, dass das Grundstück + Gebäude Betriebsvermögen der Ehefrau wird. Frage: 1. Im Grundbuch werden die beiden Eheleute zu je 1/2 eingetragen. Wird dann automatisch der hälftige Anteil der Ehefrau ihrem Betriebsvermögen zugerechnet, so dass nur noch der Ehemann seinen Anteil an sie vermieten kann? Oder kann man in dieser Konstellation auch vertraglich regeln, dass die Grundstücksgemeinschaft per Mietvertrag an die Ehefrau komplett vermietet und das Grundstück vollständig im Privatvermögen der Eheleute verbleibt? 2. Ist es zur Vermeidung der hälftigen Zurechnung des Grundstücks zum Betriebsvermögen der Ehefrau notwendig/möglich, dass NICHT die Eheleute jeweils einzeln ins Grundbuch eingetragen werden, sondern stattdessen eine Grundstücks-GbR? 3. Oder ist die einzige Möglichkeit der Vermeidung der Zurechnung zum Betriebsvermögen der Ehefrau, dass der Ehemann das Objekt alleine erwirbt und ins Grundbuch eingetragen wird und anschließend das Objekt an die Ehefrau vermietet?
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