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Digitales Wirtschaftsgut,Sofortabschreibung,ein Jahr Nutzungsdauer

Das BMF hat sein Schreiben, nach dem für Computerhardware sowie für Software eine ND von einem Jahr zugrunde gelegt werden kann, konkretisiert. Darin wird klargestellt, dass im Jahr der Anschaffung die gesamten AK in voller Höhe (ggf. bis auf 1 €) abgeschrieben werden können. Unsere Frage: Betrifft diese Vorgehensweise (Berücksichtigung einer kompletten AfA für ein WG) das Steuerrecht UND das Handelsrecht oder NUR das Steuerrecht und die AfA muss im Handelsrecht anders berücksichtigt werden?
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