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Teilbetriebsbegriff,Grundlagen,§ 16 EStG

Unser Mandant CT hat ein Einzelunternehmen. In diesem Einzelunternehmen führt CT ein Fuhrunternehmen mit einem Kiesumschlagbetrieb und Sandstrahlen Dienste aus. Buchhalterisch wird eine 1 Finanzbuchführung erstellt mit 2 Kostenstellen. Die Kosten werden somit auf das Fuhrunternehmen und auf die Dienste für das Sandstrahlen aufgeteilt und ausgewiesen. Meine Frage: Handelt es sich hier jeweils um zwei Teilbetriebe nach § 6 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG? Oder wird das Unternehmen von CT als ein einheitliches Unternehmen gewertet?
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