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Kindergeld,Kinderfreibetrag,Günstigerprüfung

Mein Mandant ist Syrer und ist im Jahr 2021 mit seiner Ehefrau und zwei seiner Kinder (minderjährig und kindergeldberechtigt) nach Deutschland gekommen. Er arbeitet seit Januar 2021 in einem Krankenhaus als Arzt. Leider hat er erst im August 2022 erfahren, dass er Kindergeld beantragen kann, was er auch umgehend gemacht hat. Nachdem Kindergeld nur sechs Monate rückwirkend bezahlt wird, erhält er leider für 2021 kein Kindergeld mehr. Fragen: Kann mein Mandant den Kinderfreibetrag bei seiner Einkommensteuererklärung 2021 geltend machen, ohne dass ihm bei der Steuerberechnung Kindergeld abgezogen wird, das er ja leider nicht erhalten hat? Das heißt im Umkehrschluss, dass er sich das nicht gewährte Kindergeld über die Einkommensteuererklärung holen kann?
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