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Sozialversicherungspflicht,Geschäftsführer,Gesellschafter

Unser Mandant, ein 100-%-Gesellschafter-Geschäftsführer, erzielt mit der GmbH Erlöse aus Onlinemarketing. An einer Auftraggeber-GmbH ist er zu 10 % beteiligt. Diese GmbH soll in den nächsten Jahren einen Großteil des Umsatzes ausmachen. Der Mandant hat einen Minijobber angestellt. Ist es ratsam, hier ein Statusfeststellungsverfahren einzuleiten, bzw. gibt es eine Grenze, bis zu der die Auftraggeber-GmbH für die Sozialversicherungspflicht unschädliche Umsätze ausmachen kann?
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