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Steuerermäßigung,§ 35c EStG,begünstigte Maßnahmen

Seit 15.08.2022 sind Förderzuschüsse der BAFA für Hybridheizungen nicht mehr möglich, die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde am 21.07.2022 geändert. Meine Frage nun bezieht sich auf die steuerliche Förderung gem. § 35c EStG. Ist der Tausch einer Gasheizung in eine Gasbrennwertheizung sowie die Installation einer Wärmepumpe zum Heizen des Brauchwassers hier noch begünstigt? In welcher Höhe können die Kosten hierfür steuermindernd berücksichtigt werden?
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