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Einkommensteuer,Betriebsaufspaltung,IAB

Bei einem Verpachtungsunternehmen haben wir einen Investitionsabzugsbetrag beantragt. Das Finanzamt lehnt mit der Begründung ab, dass ein ruhender Gewerbetrieb im Rahmen einer Betriebsverpachtung im Ganzen nicht dazu berechtigt ist, was wir nicht bezweifeln. Wir gehen aber von einer Betriebsaufspaltung aus, da zur Jahreswende ab 01.01.2020 die bisherige Firma (Kfz-Handel und Werkstatt) in der Rechtsform der OHG und bestehend aus zwei Gesellschaftern in eine Betriebs-GmbH und ein Verpachtungsunternehmen aufgespalten wurde. Beim Gründungsvorgang wurde der komplette Warenbestand (Fahrzeuge) an die GmbH verkauft und ansonsten wurden sämtliche wesentliche Betriebsgrundlagen (Gebäude, Werkzeuge, Betriebsausstattung usw.) an die GmbH verpachtet. Die Anteile halten jeweils die beiden Gesellschafter (Brüder) zu je 50 %. (Umsatzsteuerlich besteht keine Organschaft, da nicht die OHG die Anteile hält.) Unseres Erachtens handelt es sich um keine Betriebsverpachtung im Ganzen (ruhender Betrieb), sondern um eine Betriebsaufspaltung, bei der auch das Besitz- bzw. Verpachtungsunternehmen einen Investitionsabzugsbetrag beanspruchen kann.
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