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Einkommensteuer,Erhaltungsaufwendungen,AHK

Mandantin hat ein Kosmetikstudio (Körper- und Wellnessbehandlungen) und macht auch medizinische Fußpflege. Sie hat ein Med-Contour-Handstück (Kostenfaktor 3.500 € netto) als Ersatz für ein altes Handstück aus dem Jahr 2011 angeschafft, da der Austausch in gewissen Zeitabständen gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Anschaffung des MED-Contourgeräts erfolgte ebenfalls im Jahr 2011, die Anschaffungskosten betrugen 30.000 € netto. Ist das neu angeschaffte Handstück als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendung zu beurteilen?
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