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§ 7g EStG,Sonderabschreibung,Größenmerkmale

Die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung wurde ab dem VAZ 2020 auf 200.000 € Gewinn des Vorjahres hochgesetzt. Der Begünstigungszeitraum beträgt fünf Jahre. Meine Frage ist: Ist es möglich, im Jahr 2020 die Sonderabschreibung für Anlagegüter in Anspruch zu nehmen, die im Jahr 2019 angeschafft wurden? Der Gewinn 2018 lag bei über 100.000 €, aber unter 200.000 €. Im Jahr 2019 war somit die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nicht möglich. Der Gewinn 2019 lag ebenfalls bei über 100.000 € und unter 200.000 €.
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