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Anrechnung,Steuer

Unsere Mandantin, eine deutsche Personengesellschaft hält Anteile an einer Amerikanischen LLC. Diese LLC wird in Amerika, wie auch in Deutschland, als Personengesellschaft eingestuft. Die Gewinnanteile an der amerikanischen Gesellschaft sind von den Beteiligten als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. DBA in den USA zu versteuern. In Deutschland sind diese Einkünfte steuerfrei und nur im Rahmen des Progressionsvorbehaltes zu versteuern. Für die Inländer wird gem. § 180 Abs. 5 AO eine einheitliche und gesonderte Feststellung durchgeführt. Bei der gesonderten Feststellung wird für die Feststellung der Einkünfte die unter dem Progressionsvorbehalt liegen, dem TOTAL COMPREHENSIVE INCOME (z.B. die CANADIAN INCOME TAX, die gewinnmindern berücksichtigt wurde) hinzugerechnet, da gem. § 12 Nr. 3 EStG Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern nicht abzugsfähig sind. Seit 2021 zahlt die amerikanische Gesellschaft nun die NEW JERSEY PASS-THROUGH ENTITY TAX; die auch in der amerikanischen Gewinnermittlung als Aufwand abgezogen wird. Hierzu nun unsere Frage: handelt es sich bei dieser Steuer immer noch um eine Steuer vom Einkommen oder sonstige Personensteuer, die bei der Ermittlung der Einkünfte hinzugerechnet werden muss?
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