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Liebhabereiantrag Fotovoltaikanlage,Installierte Leistung,§ 15 EStG

Unser Mandant betreibt eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von 10,14 kW. Beim Marktstammregister wurde eine Nettonennleistung von 9,2 kW gemeldet. Laut BMF-Schreiben vom 29.10.2021 kann die Vereinfachungsregelung nur in Anspruch genommen werden, wenn die installierte Leistung nicht mehr als 10,0 kW beträgt. Laut Merkblatt (Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen) vom Bayerischen Landesamt für Steuern (Stand Januar 2022) sind PV-Anlagen bis zu einer Nettonennleistung bis zu 10,0 kW begünstigt. Kann unser Mandant die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen?
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