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Auszahlung Rentenversicherung,Rechtsfolgen,§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG

Unser Mandant verfügt über eine fondsgebundene Rentenversicherung, welche er als Absicherung/Sicherheit zur Gewährung eines Darlehens verwenden möchte. Versicherungsbeginn der Police war Mitte 2018, gemäß Versicherer ist bei einer Kapitalauszahlung nach zwölf oder mehr Jahren Laufzeit an Personen über 62 Jahren die Hälfte der Erträge steuerfrei, etwaige Rentenzahlungen sind mit dem niedrigeren Ertragsanteil zu versteuern. Gerne bitten wir um die Beantwortung der Frage, ob es sich bei der Verwendung als Sicherheit (Beleihung) um einen steuerschädlichen Sachverhalt handelt.
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