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§ 35a EStG,Gutachter,Handwerker

Ein Steuerpflichtiger hat im Zusammenhang mit einem Wasserschaden in seinem Eigenheim zwei Honorarrechnungen von einem Gutachter erhalten, in dem folgende Positionen in Rechnung gestellt werden: Rechnung 1: – Erstbesichtigung mit Schadenaufnahme vor Ort – Leistungsaufnahme + Massenermittlung – Sanierungskonzept + LV-Erstellung – Ausschreibungen + Auswertung Rechnung 2: – Zehn Ortstermine Bauüberwachung + Abnahmen – U-Wert-Berechnung und Feuchtnachweis – Fotodokumentationen Sind diese Gutachterleistungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen gem. § 35a EStG anzusetzen? Meine erste Überlegung war, dass zumindest die Leistungen, die vom Gutachter vor Ort erbracht wurden, zu berücksichtigen sind.
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