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Einkommensteuer,Bauabzugssteuer,Reverse Charge

Bezüglich einer fehlenden Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG habe ich folgende Fragen: 1. Was kann im schlimmsten Fall dem Leistungsempfänger drohen, wenn festgestellt wird, dass der Bauleistende keine gültige Freistellungsbescheinigung hatte? Wofür muss er dann haften? 2. Wie muss ein Bauleistender bezüglich der Mehrwertsteuer oder Bauabzugssteuer eine Rechnung stellen, wenn er keine Freistellungsbescheinigung hat? Und was muss der Leistungsempfänger in einem solchen Fall tun?
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