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Rangrücktritt,Novation,Schuldübernahme

Eine GmbH hat einen nicht gedeckten Fehlbetrag von ca. 53.000 €, es besteht ein Bankdarlehen in Höhe von 112.000 €, welches die GmbH aufgenommen hat. Die Gesellschafter haben für das Darlehen gebürgt. Unsere Frage ist, kann man das Darlehen als Darlehen vom Gesellschafter an die GmbH beurteilen, ggf. durch einen Beschluss, so dass wir hier einen Rangrücktritt erzeugen können, um den Fehlbetrag wieder auszugleichen? Muss hier die Bank herangezogen werden, da das Konto ja dann gegenüber den Gesellschaftern umgebucht werden müsste?
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