Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Außerordentliche Einkünfte,Aufgabegewinn

Bei unserer Mandantin, einer GmbH & Co. KG, welche das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung durchlaufen hat, verbleibt bei Beendigung ein steuerlicher Gewinn. Dieser überschreitet den anrechnungsfähigen Verlust nach § 15a EStG des Kommanditisten, sodass bei diesem ein verbleibender Restgewinn versteuert werden muss. Fraglich ist nun, ob der Restgewinn vollständig dem tariflichen Steuersatz unterliegt, oder ob im Rahmen der Einkommensteuererklärung, in Anlehnung an die Betriebsaufgabe, der Freibetrag nach § 16 IV EStG sowie die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bzw. der Fünftelregelung nach § 34 EStG beantragt werden kann.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen