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Freibetrag,Betriebsveräußerung,§ 16 Abs. 4 EStG

Laut § 16 EStG wird bei Betriebsaufgabe ein Freibetrag von 45.000 € gewährt, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Freibetrag gilt nur einmal je Person. Ist das auch zutreffend, wenn im Jahr 1995 (vor Einführung der Begrenzung auf einmal im Leben) bereits eine Betriebsaufgabe mit Beanspruchung des damaligen Freibetrags stattgefunden hat?
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