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Einkommensteuer,Rücklage,Ersatzwirtschaftsgut

Ein Betriebsgebäude bestand aus Produktionshalle und Büroräumen. Die Büroräume sind durch einen Brand vernichtet worden und sollen jetzt neu gebaut werden. Die Versicherungserstattungen wurden steuerbilanziell in die Rücklage gem. R 6.6 EStR eingestellt. Das Bürogebäude hatte ursprünglich nur eine Etage. Der Neubau soll zwei Etagen bekommen einschließlich einer Geschäftsführerwohnung, die es vorher nicht gab. Kann die Rücklage zumindest anteilig für das neue Gebäude verwendet werden?
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