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Pkw im Betriebsvermögen,Nutzungsänderung,§ 4 EStG

Ein Handelsvertreter hat in seinem Betriebsvermögen einen Pkw, welchen er zu 90 % betrieblich nutzt, da er regelmäßig zu Kunden fährt. Seit dem Beginn der Corona-Pandemie sind die betrieblichen Fahrten bzw. Kundenbesuche fast komplett ausgefallen. Der Pkw wurde in den Jahren 2020 und 2021 zu weniger als 50 % betrieblich genutzt. Gibt es eine pandemiebedingte Regelung, dass ein Pkw trotz geringerer betrieblicher Nutzung von 50 % im Betriebsvermögen verbleiben kann? Wenn nicht, wie kann der Pkw weiterhin Betriebsvermögen bleiben, da auch kein Fahrtenbuch geführt wurde?
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