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Außerordentliche Einkünfte,Veräußerungsgewinn

Ein Mandant verkauft seine GmbH & Co. KG. Geplant ist ein fester Kaufpreis sofort und 3 jährliche gewinnabhängige Zahlungen. Mit Urteil vom 30.03.2021 hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass die variablen Kaufpreiszahlungen nicht im Veräußerungsjahr, sondern im Jahr der Zahlung steuerlich zu berücksichtigen sind. Wird die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 EStG auch für die drei nachfolgenden Earn-Out-Zahlungsjahre gewährt?
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