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Einkommensteuer,PV-Anlage,Liebhaberei

Sachverhalt: Ein Mandant unterhält auf seinem eigengenutzten Wohnhaus zwei Photovoltaikanlagen: Anlage 1 mit 5,32 kW aus dem Jahr 2004 und Anlage 2 mit 5,88 kW aus dem Jahr 2009. Frage: Sind diese Anlagen jeweils eigene Anlagen i.S.d. Schreibens des BMF v. 02.06.2021 und kann deshalb für beide die Vereinfachung des Wechsels zur Liebhaberei beantragt werden?
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