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Maschine Anlagevermögen,Nachträgliche Anschaffungskosten,§ 6 EStG

Die Mandantin ist freiberufliche/selbstständige Augenärztin. In ihrem Anlagevermögen befindet sich ein Optisches Cohärenztomographie (OCT)-Gerät (gekauft im Jahr 2017), welches über die Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben wird. Für diesen Gegenstand sollen Upgrades gekauft werden. Diese können z.B. eine umfassende und personalisierte Analyse des Sehnervenkopfs der retinalen Nervenfaserschicht erzeugen. Kosten je Upgrade ca. 9.000 € Frage hierzu: Kann dieses Upgrade in voller Höhe als Betriebsausgaben im Jahr des Kaufs abgezogen werden oder ist dieses über die Nutzungsdauer abzuschreiben?
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