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Betriebsunterbrechung,Betriebsaufgabe ? Rechtsfolgen,§ 16 Abs. 3b EStG

Folgender Ausgansfall: Mein Mandant betreibt eine Versicherungsagentur; bisher in eigenen Räumen, was dazu führte, dass ein Teil seiner privaten Immobilie in das Betriebsvermögen rutschte. Im Januar 2020 hat er sein Gewerbe aufgegeben. Im Januar 2021 erfolgte nun eine erneute Gewerbeanmeldung; er betreibt wieder eine Versicherungsagentur, dieses Mal aber in angemieteten Räumen; die Räume im eigenen Haus werden aber nach wie vor betrieblich genutzt für Home-Termine etc. Frage: Besteht eine Möglichkeit bei Aufgabe des ersten Betriebs, dass der sich im Betriebsvermögen befindliche Teil seiner privaten Immobilie so lange als Betriebsvermögen „geparkt“ wird, bis er das neue Gewerbe anmeldet? Eine Überführung zu Buchwerten wäre das Ziel, allerdings ist fraglich, ob dies – aufgrund der zeitlichen Spanne zwischen der Gewerbeabmeldung und Gewerbeanmeldung – möglich ist.
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